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Über das Teledienstegesetz (TDG)

Gesetz über die Nutzung von Telediensten

Skript zum Vortrag im Rahmen der Veranstaltung "Recht der neuen Medien" an der
Hochschule Harz (FH), Wernigerode am 12. Dezember 2002 bei Prof. Dr. Klaus Lammich

Die Pflicht zur Angabe der Identität und Anschrift dient dazu, dass sich ein Kunde ein Bild vom Anbieter machen kann und ist Anknüpfungspunkt für die Rechtsverfolgung im Streitfall. Ein Anbieter von Waren im Internet verletzt daher bewusst und planmäßig die Informationspflicht des § 6 Teledienstegesetz und damit § 1 UWG, wenn er die eigene Präsentation kennt und nicht nur ein einmaliges Versehen vorliegt.
Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um Angebote mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit handelt.
OLG Hamm, 4 U 79/02, Urteil vom 12.09.2002 MD 12, 1276 (Quelle: http://www.werbegate.de )

Zweck des Gesetzes §1 (Link)

Verbraucherschutz und Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten
Grundlage sind verschiedene EU-Richtlinien (direkte Verweise zu den EU-Richtlinien sind im Online-Kommentar von Höller enthalten)

geschäftsmäßig = nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnabsicht (Quelle), Gesetz gilt also nur nicht für private Gelegenheitsanbieter, sonst für alle

Geltungsbereich §2 TDG (Link)
alle individuell zu nutzenden Inhalte aus kombinierbaren Daten (Zeichen, Bilder, Töne), die im Internet oder über andere Teledienste bereitgestellt werden. Abgrenzung zu Rundfunk- und Fernsehangeboten sowie Telekommunikatonsdiensten.

Begriffsbestimmungen §3 TDG (Link)
hier werden die Begriffe Diensteanbieter, Nutzer, Verteildienste, Abrufdienste, kommerzielle Kommunikation und niedergelassener Diensteanbieter definiert.

Herkunftslandprinzip §4 TDG (Link)
gilt auch für deutsche Anbieter im gesamten europäischen Raum für geschäftsmäßigen Verkehr, gilt auch für europäischen Anbieter, wenn es im Interesse des Verbraucherschutzes ist. Problem der Bestimmung des Ortes der Niederlassung. (Link zu teledienstegesetz.info, Kommentar zur Bestimmung des Ortes der Niederlassung)

Zugangsfreiheit §5 TGD (Link)
Teledienste müssen nicht zugelassen oder angemeldet werden

Informationspflichten §6 TDG (Link)

  • Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten (Link 'Anbieter' auf jeder Seite, 'Impressum' oder 'Kontakt' sind nicht ratsam)
  • Gilt für jeden geschäftsmäßigen Teledienst, d.h. jeden Website, der dauerhaft verfügbar ist (nicht zu verwechseln mit geschäftlich)
  • Namen und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten
  • Angaben, die eine schnelle, elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen (Telefon und email)
  • Register mit Nummer (z.B. Handelsregister)ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • ggf. Kammer und genaue Berufsbezeichnung, wenn diese nicht jedem offenen steht (bei Rechtsanwälten, Ärzten, Steuerberatern oder Handwerksmeistern)

    (Link zum Webimpressum-Assistenten)

Providerhaftung §§ 8 bis 11 TDG (Link)
Provider sind nicht verantwortlich für die Überwachung der Inhalte. Anbieter von Inhalten sind für diese verantwortlich, unabhängig davon, ob diese auf einem eigenen Server oder bei einem Provider liegen. Zugangsprovider (Accessprovider) sind nicht für Inhalte verantwortlich, auch nicht bei Zwischenspeicherung aus Gründen der Beschleunigung der Übertragung (Cache). Contentprovider sind nicht für die gehosteten Inhalte verantwortlich, sofern sie keine Kenntnis über SE-Ansprüche oder rechtswidrige Handlungen des Diensteanbieters in Verbindung mit den gehosteten Inhalten haben.

Bußgeldvorschriften §12 TDG (Link)
vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen §6 Satz 1 können mit einer Geldbuße bis zu 50 TEUR geahndet werden, nach Mediendienstestaatsvertrag sogar bis zu 250 TEUR. MDStV greift dann, wenn die Seite auch zur allgemeinen Meinungsbildung beiträgt. Verfolgung durch Behörden und Gerichte ist allerdings zur Zeit noch Theorie. Trotzdem Vorsicht: Anwaltsrechnungen bei Abmahnungen kosten zwischen 350 und 1000 EURO, wenn sie berechtigt sind. (Link: www.abmahnungswelle.de)

Literatur und hilfreiche Webseiten

Alle Angaben nach bestem Wissen aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Hel G. Siems, 12. Dezember 2002 - http://helge-siems.de - Impressum

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